Kinder suchen Eltern
Informationen zu Pflegekindern und Erziehungsstellen im Emsland
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die bei Pflegeeltern oder in Erziehungsstellen untergebracht werden müssen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von „Pflegekindern". Zum Thema Pflegekinder und Erziehungsstellen im Emsland haben wir Ihnen hier einige grundlegende Informationen zusammengestellt.
Pflegekinder und Pflegeeltern
Unter Pflegeeltern versteht man volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern, die Pflegekinder, aufnehmen.
Dabei meint der Begriff „Eltern" auch Alleinstehende sowie gleichgeschlechtliche Paare, die als „Pflegeeltern" Kinder aufnehmen können. Wesentliche Voraussetzung ist der Nachweis einer allgemeinen und fallbezogenen Eignung für die Aufgabe.
Dabei kann die eigentliche „Pflege" unterschiedliche Formen annehmen, von regelmäßigen, unterstützenden Besuchen bis zur Vorbereitung einer Adoption. Notwendig ist in jedem Fall die Bereitschaft, auf die besonderen Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls einzugehen. Da es in der Regel vielfältige Differenzen zwischen den Beteiligten (Pflegekind, Herkunftseltern, Jugendamt, Pflegeeltern) gibt, ist das nicht immer einfach.
Ausübung der elterlichen Sorge
Das formale Sorgerecht verbleibt grundsätzlich auch bei einem Pflegeverhältnis bei den leiblichen Eltern, wenn es nicht nach § 1666 BGB entzogen und auf einen Vormund übertragen wurde.
Wenn das Pflegeverhältnis längerfristig angelegt ist, haben die Pflegeeltern nach § 1688 BGB aber die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. Sie sind berechtigt, den Lohn eines Minderjährigen zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen (z. B. Kindergeld) für das Kind geltend zu machen und zu verwalten. Das Familiengericht kann eine andere Regelung treffen. Bei Streitigkeiten zwischen Pflegeperson und Sorgeberechtigtem soll das Jugendamt gem. § 38 SGB VIII vermitteln.
Sonderfall Erziehungsstelle
Die Erziehungsstelle ist eine besondere Form der Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund verschiedener Beeinträchtigungen kontinuierlich eine Bezugsperson brauchen, sowie einen überschaubaren, fachlich und organisatorisch abgesicherten, familienähnlichen Rahmen benötigen.
Eine Erziehungsstelle kann in jeder Familie entstehen, in der eine pädagogische Fachkraft zu Hause ist. Als pädagogische Fachkräfte gelten: Erzieher, Erzieherinnen, Sozialpädagogen, Sozialpädagoginnen, Heilpädagogen und Heilpädagoginnen sowie Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen.
In einer Erziehungsstelle sind die Pflegepersonen angestellte Mitarbeiter einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, wie zum Beispiel der Sozialpädagogischen Intensivbetreuung e.V. (SIB) in Lingen (Ems) im Emsland.
Bis zu zwei Kinder bzw. Jugendliche und eine Fachkraft sowie eventuell auch Angehörige, bilden eine Lebensgemeinschaft. Der Unterschied zur Pflegefamilie liegt vor allem im besonderen Betreuungsbedarf der Kinder und Jugendlichen. Darum muss in einer Erziehungsstelle wenigstens eine betreuende Person eine pädagogische Ausbildung haben.
Das Aufnahmealter reicht bis zum 15. Lebensjahr, wobei in Ausnahmefällen auch darüber hinaus aufgenommen wird. Der Betreuerschlüssel liegt optimal bei 2 zu 1, das heißt, dass kontinuierlich eine Fachkraft die Arbeit in einer Erziehungsstelle für zwei Kinder/Jugendliche leistet.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einer Erziehungsstelle haben zudem die Möglichkeit, auftretende Probleme mit den Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung zu besprechen, ihr Verhalten zu reflektieren und insgesamt die fachliche Unterstützung des Trägers in Anspruch zu nehmen.
Kinder und Jugendliche in Erziehungsstellen
Erziehungsstellen bieten vielfältige Vorteile für die Kinder und Jugendlichen. Durch die ständige Anwesenheit und Bereitschaft der Fachkraft, und die familienähnliche Einbindung in die Lebenswelt (Bekannte/Freunde, Hobbys etc.) werden Lebenserfahrungen gesammelt, die in den meisten üblichen Heimgruppen nicht gemacht werden können:
- Verhalten und Umgang mit Krankheit, Ärger, Sorgen oder Trauer
- direkter Zugang zum Lebensumfeld der Fachkraft
- Lernen im Umgang und Verhalten bei Besuch von Freunden, Verwandten, Feiern mit Erwachsenen (Personenkreis der Fachkraft).
Somit bietet eine Erziehungsstelle zusätzlich zu den üblichen pädagogischen Vorgehensweisen viele Orientierungshilfen und Lernansätze. Normalerweise dauert die Unterbringung bis zur Verselbstständigung oder dem Übergang in eine andere Hilfeform, wie das betreute Jugendwohnen, an. Aber auch eine Rückführung in die Herkunftsfamilie ist möglich.
Senden Sie uns einfach eine Mail, um weitere Informationen zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die sich aus einer Erziehungsstelle für die pädagogischen Fachkräfte ergeben, zu erhalten.
AKTUELLE STELLENANGEBOTE
Wir suchen in Lingen/Ems und im gesamten Emsland
- ErzieherInnen
- SozialpädagogInnen
- HeilpädagogInnen
- Heilerziehungspfleger- Innen
die gemäß § 34 SGB VIII ein Kind mit dauerhafter Perspektive in ihrer Familie aufnehmen möchten.
Wir bieten
- eine fundierte Vorbereitung
- Begleitung und Beratung während der Unterbringung
- fachspezifische Fort- und Weiterbildungen
- Entlastungsmöglichkeiten, wie Ferienzeiten für das aufgenommene Kind
- einen Angestelltenvertrag
- eine betriebliche Altersvorsorge
- einen Arbeitsplatz in Ihrem Zuhause
SIB - Sozialpädagogische Intensivbetreuung e.V.
Renate Kaß
Miquelstraße 19
49808 Lingen (Ems)
Telefon: 0591 59040